Mein Honorar

Der Behandlungsvertrag

wird Ihnen zu Beginn der Therapie überreicht, damit Sie von Anfang an über anfallende Therapiestunden und das Honorar informiert sind.

Je nach Versicherungsvertrag besteht eventuell die Möglichkeit die Therapie zum Teil über Ihre Krankenkasse abzurechnen. Wichtig wäre die Nachfrage direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob eine psychotherapeutische Behandlung nach dem Heilpraktiker Gesetz erstattet wird.

Meine Leistungen sind Privatleistungen. Sie sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Bei unserem ersten telefonischen Kontakt nehme ich mir gerne circa 15 Minuten Zeit, damit Sie mir Ihre momentane Lebenssituation schildern können.

Meine psychotherapeutische Behandlung nach dem Heilpraktikergesetz hat für Sie folgende
Vorteile:

  • zeitnahe Termine (nach Absprache biete ich Ihnen auch Abendtermine an)
  • Mein Angebot an Kurztherapien ( in der Regel benötigen Sie eine überschaubare Anzahl an Sitzungen)
  • Absolute Diskretion und keine Weitergabe von Diagnosen ist für mich selbstverständlich!

Für die Einzeltherapie verlange ich pro Therapiebehandlung (ca. 90 Minuten) 60,00 Euro.

Für die Paartherapie mit beiden Partnern pro Therapiesitzung (ca. 90 Minuten ) 90,00 Euro.

Gruppensitzungen nach Absprache .